VON TIEDEMANN

(von Tiedemann genannt von Brandis)
Neu gezeichnet von Heinz Reise (1952)

In Blau ein silberner Wellenbalken, begleitet oben von einer silbernen Schlange und unten von einer rotbewehrten silbernen Taube. Auf dem Helm mit blau-silbernen Decken die Taube.
Dieses Wappen ist seit Mitte des 17. Jahrhunderts nachweisbar. Die Familie ist ein niederdeutsches, bisher bis in das 16. Jahrhundert genealogisch nachgewiesenes, jedoch vermutlich sehr viel älteres Ratsgeschlecht. Durch den aus Vechta im Niederstift Münster gebürtigen Caspar Tideman wurde es nach 1538 (Brand von Vechta) in Danzig dauernd heimisch, versippte sich in den folgenden Generationen mit dem Danziger Stadtpatriziat und dem pommerellischen und pommerschen Landadel und gelangte von Ende des 16. Jabrhunderts an durch Erbschaft oder durch Kauf aus verwandter Hand im späteren Westpreußen in den Besitz adliger Güter (Baldow, Prangschin, Russoschin, Woyanow, Goschin u. a.). In der Zeit nach der preußischcn Besitzergreifung von Westpreußen (1772) und Danzig (1793) bis zur Aufhebung des preußischen Adelsrechts gehörte die Familie zum westpreußischcn Landadel.

Berichtigung zum Siebmacher:
Die Abbildung und die Beschreibung des Wappens der Familie in "3. Siebmacher's großes und allgemeines Wappenbuch", 3. Bd. Abt. 2., Bd. I auf Tafel Nr. 457 (Preuß. Adel [L-Z1, Nürnberg 1878) sind falsch. Ebenso sind die bei Siebmacher a. a. O. ersichtlichen Mit-teilungen über die Herkunft der Familie im Sinne der vorstehenden Ausführungen zu berichtigen. Die ferner bei Siebmacher angeführte Verleihung des Reichsadels d.d. 11.10.1522 und 11.11.1724 ist nicht erwiesen.

Vor Annahme des eben beschriebenen adligen Wappens sind zwei patrizische Siegel mit hausmarkenähnlichen Zeichen nachgewiesen: Georgius Tiedemann in Danzig, Siegel 1592 (Abb. 1); Johannes Tiedemann in Danzig, Grabstein in St. Marien, † Danzig 2.9.1617 (Abb. 2).


Abb. 3

Abb. 1

Abb. 2

Ein Grabstein mit der gleichen Hausmarke wie auf dem Grabstein des Johannes Tiedemann befindet sich in der St. Bartholomäikirche in Danzig (erbaut 1370). Er gehört vermutlich der ersten Haifte des 15. Jahrhunderts an. Es bedarf noch der Klärung, ob er der Familie Tiedemann zugehört.

Ein dem Grundbild der Abbildungen 1 und 2 gleiches Siegel führte Johannes Tiedemann, Burgermeister in Oldenburg (1480), der bisher in die Stammfolge nicht eingeordnet werden könnte (Abb. 3).

Die von Tiedemannsche Familienstiftung umfaßt die ehelichen Nachkommen des Ferdinand von Tiedemann (1691-1749), Herrn auf Prangschin und Russoschin, und der Florentina Concordia Brandys (Brandis, Brandes) aus Danziger Patriziergeschlecht, das für Johann Brandys (Hans Brandes)(1504-1577), Bürgermeister und Burggraf in Danzig, und seine ehelichen Nachkommen 1554 von König Ferdinand I. den Reichsadel erhielt.

Die Stammfolge, beginnend mit Caspar Tideman, ist aus dem Gothaischen Genealogischen Taschenbuch der Adeligen Häuser, Alter Adel und Briefadel, Jg. 1930, 5. 798 ff. ersichtlich. Dietrich v. T. hat vor dem Kriege eine Ahnenliste der drei Brüder Franz Gerhard (1722-1783), Carl Eduard (1724-1792) und Ludwig Ferdinand (1736-1819), Söhne des o. g. Ferdinand v. T., unter Mitwirkung des Staatsarchivs in Danzig aufgestellt, die durch die Deutsche Ahnengemeinsehaft e. V., Dresden, geprüft wurde.

Ein Zweig der Familie, der gemaß Kgl. preuß. Genehmigung zur Namens- und Wappenvereinigung, Berlin 13. 12. 1820, für den kgl. preuß Kammerherrn und Landsehaftsrat Franz Wilhelm von Tiedemann und seine Gattin Helene geb. Gräfin zu Dohna-Schlobitten und ihre ehelichen Nachkommen den Namen von Tiedemann genannt von Brandis führte, ist mit dem Tode des Oberleutnants Reinhard von Tiedemann genannt von Brandis (gef. am 22. 6. 1944 bei Tyksjärvi) im Mannesstamm erloschen.


Dietrich v. Tiedemann, Oberregierungsrat a. D. Manfred v. Tiedemann
Saarlandstr. 17Wacholderweg 32
Pullach (Obb.)Göttingen