(von Tiedemann genannt von Brandis)
Neu gezeichnet von Heinz Reise (1952)
In Blau ein silberner Wellenbalken, begleitet oben von einer
silbernen Schlange und unten von einer rotbewehrten silbernen
Taube. Auf dem Helm mit blau-silbernen Decken die Taube.
Dieses Wappen ist seit Mitte des 17. Jahrhunderts nachweisbar.
Die Familie ist ein niederdeutsches, bisher bis in das 16. Jahrhundert
genealogisch nachgewiesenes, jedoch vermutlich sehr viel älteres
Ratsgeschlecht. Durch den aus Vechta im Niederstift Münster
gebürtigen Caspar Tideman wurde es nach 1538 (Brand
von Vechta) in Danzig dauernd heimisch, versippte sich in den
folgenden Generationen mit dem Danziger Stadtpatriziat und dem
pommerellischen und pommerschen Landadel und gelangte von Ende
des 16. Jabrhunderts an durch Erbschaft oder durch Kauf aus verwandter
Hand im späteren Westpreußen in den Besitz adliger
Güter (Baldow, Prangschin, Russoschin, Woyanow, Goschin u.
a.). In der Zeit nach der preußischcn Besitzergreifung von
Westpreußen (1772) und Danzig (1793) bis zur Aufhebung des
preußischen Adelsrechts gehörte die Familie zum westpreußischcn
Landadel.
Berichtigung zum Siebmacher:
Die Abbildung und die Beschreibung des Wappens der Familie in
"3. Siebmacher's großes und allgemeines Wappenbuch",
3. Bd. Abt. 2., Bd. I auf Tafel Nr. 457 (Preuß. Adel [L-Z1,
Nürnberg 1878) sind falsch. Ebenso sind die bei Siebmacher
a. a. O. ersichtlichen Mit-teilungen über die Herkunft der
Familie im Sinne der vorstehenden Ausführungen zu berichtigen.
Die ferner bei Siebmacher angeführte Verleihung des Reichsadels
d.d. 11.10.1522 und 11.11.1724 ist nicht erwiesen.
Vor Annahme des eben beschriebenen adligen Wappens sind zwei patrizische
Siegel mit hausmarkenähnlichen Zeichen nachgewiesen:
Georgius Tiedemann in Danzig, Siegel 1592 (Abb. 1);
Johannes Tiedemann in Danzig, Grabstein in St. Marien,
Danzig 2.9.1617 (Abb. 2).
![]() Abb. 3 | ![]() Abb. 1 | ![]() Abb. 2 |
Ein Grabstein mit der gleichen Hausmarke wie auf dem Grabstein
des Johannes Tiedemann befindet sich in der St. Bartholomäikirche
in Danzig (erbaut 1370). Er gehört vermutlich der ersten
Haifte des 15. Jahrhunderts an. Es bedarf noch der Klärung,
ob er der Familie Tiedemann zugehört.
Ein dem Grundbild der Abbildungen 1 und 2 gleiches Siegel führte
Johannes Tiedemann, Burgermeister in Oldenburg (1480),
der bisher in die Stammfolge nicht eingeordnet werden könnte
(Abb. 3).
Die von Tiedemannsche Familienstiftung umfaßt die ehelichen
Nachkommen des Ferdinand von Tiedemann (1691-1749), Herrn
auf Prangschin und Russoschin, und der Florentina Concordia Brandys
(Brandis, Brandes) aus Danziger Patriziergeschlecht, das für
Johann Brandys (Hans Brandes)(1504-1577), Bürgermeister und
Burggraf in Danzig, und seine ehelichen Nachkommen 1554 von König
Ferdinand I. den Reichsadel erhielt.
Die Stammfolge, beginnend mit Caspar Tideman, ist
aus dem Gothaischen Genealogischen Taschenbuch der Adeligen Häuser,
Alter Adel und Briefadel, Jg. 1930, 5. 798 ff. ersichtlich. Dietrich
v. T. hat vor dem Kriege eine Ahnenliste der drei Brüder
Franz Gerhard (1722-1783), Carl Eduard (1724-1792) und Ludwig
Ferdinand (1736-1819), Söhne des o. g. Ferdinand v. T., unter
Mitwirkung des Staatsarchivs in Danzig aufgestellt, die durch
die Deutsche Ahnengemeinsehaft e. V., Dresden, geprüft wurde.
Ein Zweig der Familie, der gemaß Kgl. preuß. Genehmigung
zur Namens- und Wappenvereinigung, Berlin 13. 12. 1820, für
den kgl. preuß Kammerherrn und Landsehaftsrat Franz Wilhelm
von Tiedemann und seine Gattin Helene geb. Gräfin zu Dohna-Schlobitten
und ihre ehelichen Nachkommen den Namen von Tiedemann genannt
von Brandis führte, ist mit dem Tode des Oberleutnants
Reinhard von Tiedemann genannt von Brandis (gef. am 22. 6. 1944
bei Tyksjärvi) im Mannesstamm erloschen.
Dietrich v. Tiedemann, Oberregierungsrat a. D. | Manfred v. Tiedemann |
Saarlandstr. 17 | Wacholderweg 32 |
Pullach (Obb.) | Göttingen |